Ihr Anspruch im Diesel-Abgasskandal geltend machen.

Schumacher & Partner

Sicher durch den Dieselabgasskandal mit Schumacher & Partner.

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Schumacher und Partner hilft Ihnen zu Ihrem Recht

Warum wir ?
Mit jahrelanger Erfahrung und mehreren Standorten innerhalb Deutschlands sind wir Ihr zuverlässiger und agiler Partner in Ihrer Diesel-Angelegenheit.

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Der Dieselmotor Typs EA 189 EU5 wurde massenhaft in diverse Fahrzeuge der Volkswagen AG sowie deren Konzernunternehmen eingebaut. Die Motorsteuerung des Fahrzeugs ist mit einer Software ausgestattet, die anhand des Fahrverhaltens erkennt, ob sich das Fahrzeug auf den Prüfstand im Labor oder im realen Fahrbetrieb befindet.

Die Software ist so programmiert, dass sie zwei unterschiedliche Betriebsmodi kennt, die die Abgasrückführung steuern. Im Hinblick auf den Stickoxidausstoß optimierten sog. „Modus 1“, welcher beim Durchfahren des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“, dem für die amtliche Bestimmung der Fahrzeugemissionen maßgeblichen Prüfverfahren, automatisch von der Motorsteuerung aktiviert wird, kommt es zu einer höheren Abgasrückführungsrate, wodurch die gesetzlich geforderten Grenzwerte für Stickoxidemissionen eingehalten werden. Unter Fahrbedingungen, die im normalen Straßenverkehr zu finden sind, ist der sog. „Modus 0“ aktiv.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eine Musterfeststellungsklage erhoben und bündelt somit die Interessen der Verbraucher in Deutschland.

Wer im Klageregister eingetragen ist, hat damit ohne eigenen Aufwand und ohne Kostenrisiko die Möglichkeit erhalten, Schadensersatz gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. In dem Verfahren geht es jedoch nicht um die Auszahlung von Schadensersatzansprüchen, sondern um die Feststellung, ob Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vorliegen. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche individuell durchsetzen.

 

Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind u.a. die Hemmung der Verjährung der Schadensersatzansprüche der eingetragenen Verbraucher sowie die Bindung der Gerichte, die in einem Anschlussverfahren über den Schadensersatz im konkreten Einzelfall entscheiden, sofern ein für die Geschädigten Verbraucher positives Urteil ausgesprochen wird.

 

In der Klage geht es jedoch nur um die Fahrzeuge der Marke VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 EU5. Andere Fahrzeugen sind nicht umfasst, in denen jedoch ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sein kann.

Wir helfen Ihnen Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen!

Wenden Sie sich daher an uns, wenn:

    • Sie sich bei der Musterfeststellungsklage nicht angemeldet haben und Sie ein Fahrzeug der Marke Audi, Seat oder Skoda des Typs EA189 (Hubraum 1,2, 1,6, 2,0) haben,
    • wenn Sie sich wieder abgemeldet haben,
    • Sie ein Schreiben darüber erhalten haben, dass in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut ist.

Ist Ihnen nicht bekannt, ob Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist, können wir dies für Sie schnell und einfach herrausfinden!

 

Zur Überprüfung (klicken Sie hier)

  • Kopie des Kaufvertrages
  • Falls das Fahrzeug aktuell noch finanziert wird: Kopie des Finanzierungsvertrages
  • Kopie des Betroffenheitsnachweises (falls vorhanden)
  • EG/EU Konformitätsbescheinigung, auch als Übereinstimmungsbescheinigung genannt (muss vom Verkäufer ausgegeben worden sein)
  • Aktueller Kilometerstand
  • Ablichtung des Fahrzeugscheins (beidseitig)
  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind: Kopie des Versicherungsscheins zur Verkehrsrechtsschutzversicherung oder Kopie der letzten Beitragsrechnung

 

Kontakt zu Schumacher und Partner
+49 (0) 211 – 86 32 24-0

Speditionstraße 15 | 40221 Düsseldorf